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Die Ruhrkrise 1923 und ihre Auswirkungen in der Pfalz und in Rheinhessen

0.1.1. Die Ruhrkrise 1923 und ihre Auswirkungen auf die Lebensmittelversorgung einer Pfälzer Familie

Deutsche Propagandapostkarte zur Ruhrkrise[Bild: Landeshauptarchiv Koblenz, Best. 700 Nr. 12-92]

1 Liter Milch für 1.250 Mark. 2.000 Mark für 1 kg Weizenmehl und 20.000 Mark für 1 kg Rindfleisch. Am 2. Juni 1923 spiegelte sich in den Geschäften Zweibrückens die inflationäre Entwicklung des gesamten Deutschen Reiches.[Anm. 1] Ausgangspunkt war die noch weiter verstärkte inflationäre wirtschaftliche Entwicklung nach der französischen Besetzung des Ruhrgebietes, die sogenannte „Ruhrkrise“, am 11. Januar 1923 und die Folgen des passiven Widerstandes der pfälzischen und rheinhessischen Beamten: Massenausweisungen, ein unterbrochenes Transportwesen, die französische Übernahme als Regiebahn und weitere Einquartierungen französischer Eisenbahner und ihrer Familien brachten neben der verschärften Zensur und den Versammlungsverboten für die Bevölkerung spürbare Einschnitte in das Alltagsleben mit sich. Im Folgenden wird die Entwicklung der Ruhrkrise 1923 beschrieben sowie ihre massiven Auswirkungen auf das Leben der Menschen.

0.2.2. Eine kurze Chronik der Ruhrkrise

Ausgangspunkt für die Besetzung des Ruhrgebietes waren mehrere von Deutschland ersuchte Moratorien[Anm. 2] für die Reparationszahlungen.[Anm. 3] Der Versuch, die im Versailler Vertrag festgelegten Zahlungsverpflichtungen aufzuschieben, war für Frankreich eine Provokation.[Anm. 4] Schon im April 1922 betonte der französische Ministerpräsident Raymond Poincaré (1860-1934), dass Frankreich entschieden auf die Erfüllung der Versailler Verträge seitens Deutschlands drängen und dass es seinen Anspruch auch mit einer militärischen Intervention umsetzen würde.[Anm. 5] Im August 1922 verlangte Poincaré als Gegenleistung für den Aufschub von Reparationszahlungen „produktive Pfänder“ und meinte damit die Kohlevorkommen des Ruhrgebietes, durch die sich u.a. Deutschland in einer wirtschaftlichen Vormachtstellung zu Beginn des Ersten Weltkriegs befunden hatte.[Anm. 6]

Als im Dezember 1922 die Reparationskommission der Entente[Anm. 7] einen Rückstand der Reparationen in Bezug auf Holzlieferungen und im Januar 1923 Rückstände in Bezug auf Kohlelieferungen feststellte, wollte Poincaré seine „Pfänderpolitik“ umsetzen und das ertragreiche Ruhrgebiet unter französisch-belgische Kontrolle bringen.[Anm. 8]

In der Folge marschierten am 11. Januar 1923 französische und belgische Truppen ins Ruhrgebiet ein.[Anm. 9] Die englische Regierung unterstützte die französische Regierung nicht und beteiligte sich nicht am Ruhrkampf, verhinderte ihn allerdings auch nicht.[Anm. 10] Der Abzug der amerikanischen Soldaten an Mosel und Rhein war bereits im Januar 1923 erfolgt.[Anm. 11]

Propaganda-Flugblatt zum Boykott der französischen Regiebahn, 1923[Bild: Stadtarchiv Mainz, NL 101]

Die deutsche Reichsregierung unter Reichskanzler Wilhelm Cuno (1876-1933) rief aufgrund der französischen Okkupation[Anm. 12] am 13. Januar 1923 in allen besetzten Zonen (außer der britischen Zone) zum passiven Widerstand auf.[Anm. 13] Der Aufruf hatte massive Folgen für die betroffene Bevölkerung und führte letztlich zum Zusammenbruch der Wirtschaft und zur Verstärkung der Inflation, also zu einer Geldentwertung und extremen Preissteigerungen. Am 26. September 1923 wurde der passive Widerstand von der nachfolgenden Reichsregierung unter Gustav Stresemann (1878-1929) beendet.[Anm. 14]

1924 wurde mit dem Dawesplan eine neue Regelung für die deutschen Reparationszahlungen vereinbart, die von der Einheit des deutschen Wirtschaftsraumes – inklusive des Ruhrgebietes und des Rheinlandes – ausging.[Anm. 15] Da der Dawesplan zur Regelung von Streitigkeiten unter anderem ein schiedsgerichtliches Verfahren vorsah, wurde einer weiteren französischen Besetzung des Ruhrgebietes, und somit der Weiterführung der „Politik der produktiven Pfänder“, die Rechtsgrundlage entzogen.[Anm. 16]

0.3.3. Verschärfungen der französischen Besatzung in der Pfalz und in Rheinhessen im Jahr 1923

1923 wurde die Versammlungsfreiheit auf weitere Feierlichkeiten und Zusammenkünfte eingeschränkt, von denen die französischen Behörden annahmen, dass sie Kundgebungen für eine Stärkung der nationalen Einheit waren oder zum Widerstand gegen die Besatzer aufrufen könnten.[Anm. 17]

Die bisherigen Zensurbestimmungen wurden bezogen auf Zeitungsartikel zur Besetzung des Ruhrgebietes weiter verschärft. Kritik an der französischen Politik oder an französischen Sanktionen bezogen auf den passiven Widerstand der Bevölkerung war streng verboten. Bei einer unerlaubten Veröffentlichung konnten Redakteure und Verleger in Haft genommen oder aus der Pfalz oder Rheinhessen ausgewiesen werden. Die entsprechenden Zeitungen durften danach häufig über einen bestimmten Zeitraum nicht mehr erscheinen.[Anm. 18] Die Papierpreise stiegen wegen der Inflation 1923 ständig und die wirtschaftliche Lage der Verlage wurde auch durch die Verbote zunehmend schwieriger.[Anm. 19]

Bekanntmachung zum Verbot des „Öffentlichen Anzeigers“ und der „Kreuznacher Zeitung“ im Januar 1923[Bild: Stadtarchiv Bad Kreuznach, MS Besatzung]

Im Rahmen der Ruhrkrise 1923 nahmen die umfangreichen Einquartierungen von französischen Soldaten in öffentlichen und privaten Räumlichkeiten noch zu und erschwerten den Alltag der Pfälzer und Rheinhessen. So gab es zum Beispiel in der Stadt Mainz am 1. Januar 1923 383 Einquartierungen der französischen Besatzungsmacht, am 1. Januar 1924 wurden jedoch 1.620 Wohnungen in Privatgebäuden für Angehörige der Besatzungsmacht genutzt. Der Anstieg erklärte sich vor allem durch die Einquartierung französischer Eisenbahnangestellter und deren Familien. Die französischen Eisenbahner übernahmen ersatzweise den Eisenbahnverkehr, der durch den passiven Widerstand und die Arbeitsniederlegung deutscher Eisenbahnangestellter zum Erliegen gekommen war.[Anm. 20]

0.4.4. Die nervenzehrende politische Situation in der Pfalz ab 1922 bis zur Ruhrbesetzung 1923

Nachdem der französische Ministerpräsident Poincaré am 24. April 1922 in Bar-le-Duc mit einer militärischen Intervention Frankreichs gedroht hatte, um die Reparationsforderungen aus dem Versailler Vertrag umzusetzen[Anm. 21], mehrten sich in der Pfalz die Sorgen vor Unruhen sowie vor Sanktionen der französischen Besatzungsmacht. Man befürchtete eine Wiederaufnahme der französischen Politik von 1919, wo separatistische Unruhen für die französische Besatzungsmacht den Grund für tiefgehende Eingriffe in die Verwaltung und somit der exekutiven Gewalt, gaben. [Anm. 22]

Bei der Besatzung der Pfalz nach dem Ersten Weltkrieg hatte Frankreich die separatistischen Bestrebungen für eine „Autonome Pfalz“ unterstützt. Hierbei ging es um den Versuch der Abtrennung des linksrheinischen Pfalzgebietes in einen von Bayern unabhängigen Staat.[Anm. 23] Pfalzkommissar Lorenz Wappes[Anm. 24] (1860-1952) erwartete 1922 neuerliche Unruhen und befürchtete die Übernahme der Verwaltung durch die Franzosen. Er beschrieb diese Bedenken sowie seine kritische Meinung zu Plänen für einen passiven oder offenen Widerstand durch die Bevölkerung in einem Lagebericht an die bayerische Regierung detailliert. Wappes befand, dass beides gegen eventuell zu befürchtende französische Sanktionen nicht zielführend wäre. Stattdessen schlug er den Widerstand der pfälzischen Beamten vor, um sich gegen französischen Druck zu wehren. Aus vertraulichen Gesprächen mit Vertretern der Beamtenschaft im April 1922 in Kaiserslautern wusste Wappes, dass „die unteren Beamten zur Dienstverweigerung bereit wären“, solange sie dazu eine Anweisung der Regierung, Unterstützung bei den zu erwartenden französischen Bestrafungen und die Mitwirkung der höheren Beamten am Widerstand zugesichert bekämen.[Anm. 25] Gleichzeitig hob Wappes hervor, dass der Aufruf zur Dienstverweigerung zwischen Länder- und Reichsregierung eindeutig geklärt und abgestimmt erfolgen müsste. Darüber hinaus müsste garantiert werden, dass die wichtigsten öffentlichen Aufgaben trotz eines eventuellen Widerstandes wahrgenommen werden könnten.[Anm. 26]

Plakat zur Proklamation der Autonomen Pfalz[Bild: StA Kaiserslautern]

Die bayerische Regierung schätzte die Lage bei der Beratung von entsprechenden Richtlinien am 5. Mai 1922 in Bezug auf die Einbeziehung der Bevölkerung jedoch anders ein: Sie sah einen Massenstreik als Voraussetzung für den wirksamen Widerstand der Beamten.[Anm. 27] Daher wurde in den Richtlinien für den Widerstand beschlossen, dass die Beamten bei einer Übernahme der Verwaltung durch die französische Besatzungsmacht zunächst den Dienst verweigern sollten, und bei der Androhung von Gewalt die Dienstverweigerung nur fortführen sollten, wenn sie durch Massenstreiks seitens der Bevölkerung unterstützt würden. Nur die leitenden Beamten sollten den Dienst durchgehend verweigern und gegebenenfalls eine Ausweisung aus der besetzen pfälzischen Zone riskieren. Gleichzeitig sei die Haltung der Parteien und Gewerkschaften zum Widerstand zu ermitteln. Die bayerische Regierung behielt sich vor, das Datum des Beamtenwiderstandes durch eine Dienstverfügung vorzugeben, und mit der Bekanntmachung auch eventuelle Entschädigungsansprüche für die Beamten zu regeln.[Anm. 28]

Bei Verhandlungen mit der Reichsregierung am 18. Mai 1922 in Berlin gab diese jedoch nicht ihre reichsweite Zustimmung zu dem Vorschlag. Das Vorgehen in den besetzten Gebieten sollte am besten auf Ortsebene geregelt werden, da die Verschiedenartigkeit der Verhältnisse keine „einheitliche Parole von Berlin“ zuließe.[Anm. 29] Auch im weiteren Verlauf der Diskussionen zwischen der bayerischen Regierung, Pfalzkommissar Wappes, dem pfälzischen Regierungspräsidenten Friedrich von Chlingensperg (1860-1944), den Beamtenorganisationen und der Reichregierung konnte man sich nicht auf einheitliche Verhaltensmaßregeln im Falle der Übernahme der Verwaltung durch die französische Besatzungsmacht einigen. Ein weiteres Problem bestand darin, dass die sich ständig verändernde politische Lage von den Beteiligten auch immer wieder unterschiedlich eingeschätzt wurde.

Am Tag der französisch-belgischen Ruhrbesetzung, dem 11. Januar 1923, rief Regierungspräsident von Chlingensperg daher die Bevölkerung nur dazu auf, „ruhig, fest und besonnen zu bleiben“ und „in duldender Treue“[Anm. 30] abzuwarten. Da die pfälzische Verwaltung – entgegen der bisherigen Erwartungen – zunächst nicht von französischen oder belgischen Eingriffen betroffen war, ergingen zunächst keine Aufrufe zur Dienstverweigerung bzw. zum passiven Widerstand an die pfälzischen Beamten. [Anm. 31] Am 20. Januar erhielt von Chlingensperg jedoch die Nachricht, dass die Reichsregierung in Berlin „schärfsten Widerstand“ gegen die französischen Maßnahmen erwarten würde. Die Reichsregierung hatte sich am Vortag mit den Regierungen Preußens, Hessens, Oldenburgs und Bayerns darauf verständigt, eine Anweisung zum passiven Widerstand der Beamten zu erteilen, da die Besetzung des Ruhrgebietes eine schwere Verletzung des Völkerrechts und des Vertrags von Versailles sei. Anordnungen an deutsche Beamte seitens Franzosen oder Belgier seien „rechtsunwirksam“ und daher dürfe ihnen keine Folge geleistet werden.

0.5.5. Der passive Widerstand 1923 in der Pfalz und seine Folgen

Als der pfälzische Regierungspräsident von Chlingensperg sich zu Beginn der Ruhrkrise weigerte, französische Verwaltungsanweisungen[Anm. 32] zu befolgen, wurde er am 22. Januar 1923 in das nicht besetzte Gebiet ausgewiesen. Damit begannen in der Pfalz die Spannungen zwischen französischen Besetzern und den Einheimischen in den sogenannten „altbesetzten Gebieten“.[Anm. 33] Mit der Ausweisung des pfälzischen Regierungspräsidenten sowie im Anschluss daran weiterer hoher Beamter wollte die französische Besatzungsmacht ihre Stärke demonstrieren und die pfälzische Kreisregierung und die Reichsbehörden der Pfalz zur Kooperation und zur Durchsetzung ihrer Anordnungen zwingen.[Anm. 34] Die Ausweisungen der pfälzischen Beamten erfolgten dabei meist innerhalb kürzester Zeit.[Anm. 35] Die Familien der betroffenen Beamten mussten in der Regel vier Tage nach der Ausweisung ebenfalls ausreisen.[Anm. 36]

Ausweisungen waren neben Verurteilungen durch französische Militärgerichte, die ab Mitte Februar 1923 vorwiegend gegen pfälzische Bürgermeister und Behördenleiter vorgenommen wurden, das am häufigsten eingesetzten Mittel der Besatzungsmacht.[Anm. 37] Ein besonders prominentes Beispiel für die Verhaftung und Verurteilung eines pfälzischen Beamten war der Pirmasenser Oberbürgermeister und Vorsitzender des pfälzischen Kreistages, Otto Strobel (1872-1940). Strobel hatte sich am 13. Februar 1923 geweigert, Plakate zur Bekanntmachung von Ordonnanzen anschlagen zu lassen, und war in der Folge am 2. März 1923 von einem französischen Militärgericht in Mainz zu vier Jahren Gefängnis und 10 Millionen Mark Geldstrafe verurteilt worden. Sein Stellvertreter Friedrich Kömmerling erhielt sogar eine Haftstraße von fünf Jahren und musste 15 Millionen Mark zahlen.[Anm. 38] Mitte Mai 1923 befanden sich 300 pfälzische Beamte oder führende Persönlichkeiten der Pfalz in Haft, da sie Widerstand gegen die Anordnungen der Besatzungsmacht geleistet hatten.[Anm. 39]

Ausgewiesene Eisenbahner aus Ehrang bei Trier kommen in Kassel an, 1923[Bild: Landeshauptarchiv Koblenz, Best. 700 Nr. 12-56]

Eisenbahnbeamte waren die größte Gruppe der ausgewiesenen Pfälzer, da der Reichsverkehrsminister am 19. Januar 1923 allen Beamten und Arbeitern der Reichsbahn verboten hatte, Kohle für Frankreich und Belgien zu befördern oder bei deren Transport mitzuwirken.[Anm. 40] Ihr Widerstand beinhaltete beispielsweise die Weigerung, auf französisch-belgischen Regiebahnen Dienst zu tun, oder die Ablehnung anderer Anweisungen, die als Sanktionen von den Besatzungsbehörden erlassen wurden.[Anm. 41]

In der Folge wurden die Regieverwaltungen der Eisenbahnen der besetzten Gebiete unter ein französisches Direktorat gestellt. In der Pfalz wurden beispielsweise am 1. April 1923 unter anderem 168 Zollbeamte, 132 Eisenbahner, 57 Landesbeamte und 1.095 Familienangehörige von den französischen Behörden ausgewiesen. Insgesamt mussten in der Pfalz während des passiven Widerstands 20.992 Personen, davon 14.967 Familienangehörige, die Region verlassen.[Anm. 42]

0.6.6. Auswirkungen der Ruhrkrise 1923 in Rheinhessen

Im Zuge der am 18. Januar 1923 von den französischen Besatzungsbehörden erlassenen sogenannten „Pfänderordonannzen“[Anm. 43] wurden in den besetzten Gebieten Kohlensteuern erhoben und Erträge aus der Nutzung von Staats- und Gemeindeforsten beschlagnahmt. Auf Widerstandshandlungen deutscher Beamter wurde mit Geld- und Freiheitsstrafen reagiert. So wurden im Laufe des Jahres 1923 aus Mainz neben vielen anderen auch 48 Zollbedienstete ausgewiesen.[Anm. 44]

Als sich im Ruhrgebiet Fritz Thyssen (1873-1951) und drei weitere Zechenbesitzer sowie zwei Direktoren staatlicher Zechen im Rahmen des passiven Widerstands geweigert hatten, Kohlelieferungen nach Frankreich und Belgien durchzuführen, mussten sie sich am 24. Januar 1923 in Mainz vor dem französischen Kriegsgericht dafür verantworten. Vor dem Mainzer Landgerichtsgebäude versammelte sich daraufhin eine große Menschenmenge zu einer Protestkundgebung, und sang das Deutschlandlied sowie Anti-Franzosen-Lieder.[Anm. 45] Nach dem Ende der Gerichtsverhandlung kam es zu tätlichen Angriffen gegen Mitglieder der französischen Besatzungsmacht und französische Einrichtungen. Bedauerlicherweise seien insbesondere „jugendliche Nationalsozialisten unfugstiftend durch die Stadt gezogen“. Die französischen Besatzungsbehörden trieben noch vorhandene Menschenansammlungen am Abend mit Hilfe der Kavallerie auseinander. Sie zeigten sich auch am 25. Januar durch Militärpatrouillen und schussbereiten Waffen „schwer gereizt“ (Eduard David, Reichsvertreter in Hessen). und verfolgten das Ziel, den Mainzer Widerstand in Respekt umzuwandeln.[Anm. 46]

In der Folge wurden am 25. Januar der Mainzer Oberbürgermeister Karl Külb (1870-1943) sowie der Mainzer Polizeidirektor mit ihren Familien ausgewiesen. Sie mussten das besetzte Gebiet noch am gleichen Tag verlassen. Die Begründung war, dass die Ordnungsbehörden sich nicht bemüht hätten, „den Kundgebungen vorzubeugen und die Ordnung wiederherzustellen“. Bürgermeister Bernhard Adelung (1876-1943), Stellvertreter von Oberbürgermeister Külb, wurde kurz danach am 7. Februar 1923 ausgewiesen mit dem Vorwurf, eine Protestnote gegen die Ausweisung Külbs provoziert zu haben. [Anm. 47]

Im Januar und Februar 1923 verloren viele an der kommunalen Spitze Rheinhessens stehende Persönlichkeiten ihre Positionen und wurden von den Besatzungsbehörden ausgewiesen.[Anm. 48] Am 28. Januar 1923 wurde beispielsweise der Bürgermeister der Stadt Alzey ausgewiesen, weil er den Protest der Alzeyer Stadtverordnetenversammlung gegen die französische Beschlagnahmung des Alzeyer Stadtwaldes öffentlich gemacht hatte und dies von den Besatzern als „Hetze“ aufgefasst wurde. [Anm. 49]

Der 1923 ausgewiesene Mainzer Bürgermeister Dr. Karl Külb[Bild: IGL Bildarchiv]

Die in Rheinhessen verbliebenen Bürgermeister gerieten durch die Forderungen der französischen Besatzungsbehörden häufig zwischen die Fronten. Während die Reichsregierung im Zuge der Ruhrkrise die Richtlinie ausgegeben hatte, den Anordnungen der Besatzer nicht Folge zu leisten, verlangten diese beispielsweise mit einer Verordnung vom April 1923 die Überwachung der in der jeweiligen rheinhessischen Gemeinde gelegenen Bahnübergänge und Gleisanlagen.[Anm. 50] Das hessische Innenministerium wies wiederum im Mai 1923 die Bürgermeister an, die Überwachung der Bahnlinien abzulehnen und die Bahnschranken nicht zu bedienen, aber dennoch die Bevölkerung bei innerörtlichen Bahnübergängen durch Überwachung zu schützen. Die späteren Bemühungen der Gemeinden, von der Reichsregierung eine Erstattung der erhöhten Personalkosten für die Überwachung der Bahnübergänge zu erhalten, blieben erfolglos.[Anm. 51]

Der passive Widerstand der Mainzer Postbeamten, die am 20. Februar 1923 ihre Arbeit aus Protest gegen die Ruhrbesetzung niederlegten, führte zu einem monatelangen Ausfall des Postverkehrs. Die Franzosen besetzten das Mainzer Hauptpostamt, und wiesen den Postdirektor sowie weitere streikende Postbeamten aus.[Anm. 52]

Im Jahr 1923 wurden insgesamt 1.543 Mainzer Bürger ausgewiesen.[Anm. 53] Darunter waren neben den Angehörigen von Finanz- und Zollverwaltungen auch Forstbeamte, städtische Behördenmitarbeiter, Eisenbahn- und Postangestellte, Lehrer, Gewerkschafter, Redakteure und Personen verschiedener anderer Berufe.[Anm. 54] Die nächsten Familienangehörigen der Ausgewiesenen mussten innerhalb von vier Tagen in das unbesetzte Gebiet ausreisen, so dass insgesamt 5.189 Personen Ausweisungsverfügungen der Besatzungsbehörden erhielten und 1923 die Stadt Mainz verlassen mussten.[Anm. 55]

0.7.7. Auswirkungen der Ruhrkrise auf den Eisenbahn- und Güterverkehr in der Pfalz und in Rheinhessen

Fahrkarte der Regiebahn von Andernach nach Bacharach[Bild: Landeshauptarchiv Koblenz, Best. 612-7873]

Nachdem überall in den altbesetzten und neubesetzten Gebieten die Eisenbahnbediensteten aus Protest gegen die Ruhrbesetzung ihre Arbeit niederlegten, ruhte der gesamte Eisenbahnverkehr ab dem 30. Januar 1923. Die pfälzischen und rheinhessischen Bahnhöfe und Eisenbahnanlagen wurden daraufhin von der französischen Besatzungsmacht okkupiert und französische Pioniere sorgten dafür, dass zumindest einige Züge verkehren konnten. Am 20. März 1923 wurde die Gründung der französisch-belgischen Eisenbahnregie bekannt gegeben, die die Verwaltung und den Betrieb der Eisenbahnen in den besetzten Gebieten übernahm. Die deutschen Eisenbahnbediensteten wurden darauf hingewiesen, dass sie den Anordnungen der Regie zu folgen hätten, bzw. dass sie ansonsten entlassen und mit ihren Familien aus den besetzten Gebieten ausgewiesen würden.[Anm. 56]

In den Folgewochen kam es bei passivem Widerstand deutscher Eisenbahner zu den angekündigten Ausweisungen. Die Lohnausfälle durch den passiven Widerstand wurden durch staatliche Unterstützung in Teilen für die Betroffenen kompensiert. Schlechte Stimmung entstand in der pfälzischen Bevölkerung jedoch dadurch, dass die staatliche Unterstützung unterschiedlich gehandhabt wurde.[Anm. 57] Arbeitslose Arbeiter wurden mit zwei Dritteln ihres bisherigen Lohns unterstützt, mussten jedoch noch sogenannte „Notstandsarbeiten“ leisten, während Eisenbahnangestellte bei vollem Lohnausgleich zu Hause bleiben konnten.[Anm. 58] Landwirte beschwerten sich wiederum, dass trotz der hohen Arbeitslosenzahlen keine Landarbeiter zu finden seien. Da Landarbeit ähnlich wie die Erwerbslosenunterstützung entlohnt wurde, waren Erwerbslose kaum bereit, in der Landwirtschaft zu arbeiten.[Anm. 59]

Die Inanspruchnahme der von der französischen Regie betriebenen Züge durch die Einheimischen wurde in Propaganda-Schriften und auf Flugblättern als „Vaterlandsverrat“ gebrandmarkt. Auf anderen Flugblättern wurde vor Eisenbahnunglücken gewarnt, die durch die Unerfahrenheit der französischen Eisenbahner mit den deutschen Anlagen entstanden, so dass viele Pfälzer und Rheinhessen die Züge nicht benutzten. Es wurde jedoch von einigen Eisenbahnstrecken der Regiebahn berichtet, dass die Bahn von Landwirten und Geschäftsleuten und beispielsweise an einzelnen Markttagen und an Wochenenden trotz der Propaganda in Anspruch genommen wurde.[Anm. 60]

Eine weitere Folge des Zusammenbruchs des Eisenbahnverkehrs durch den passiven Widerstand war, dass der Verkehr mit Last- und Paketkraftwagen genehmigungspflichtig wurde.[Anm. 61] Begründet wurde die Genehmigungspflicht von den französischen Behörden damit, dass sich der Zustand der Straßen durch die Vervielfachung des Verkehrs verschlechtert hätte und dadurch die Sicherheit der Besatzungstruppen gefährdet sei.[Anm. 62] Neuzulassungen von Fahrzeugen wurden nicht mehr erteilt.

Die Ein- und Ausfuhr von Waren zwischen besetzten und unbesetzten Gebieten war bereits seit Januar 1923 mit Gründung einer Zolllinie verboten bzw. mit französischen Zollmaßnahmen belegt. Ab Juni 1923 wurden zusätzlich darüber hinaus französischen Zölle auf die Einfuhr von Mineralöl erhoben. Dadurch wurde der Betrieb von Lastkraftwagen stark erschwert[Anm. 63] und der pfälzische und rheinhessische Waren- und Güterverkehr und damit die gesamte Versorgungslage und die Wirtschaft massiv beeinträchtigt.[Anm. 64] Die Verbote und Zollmaßnahmen trafen die Unternehmen in der Provinz Rheinhessen hart, da viele ihre Erzeugnisse normalerweise auch in den rechtsrheinischen Orten verkauften.[Anm. 65]

„Regiefranc“ – das Notgeld der französischen Regiebahn[Bild: Stadtarchiv Bad Kreuznach, MS Besatzung]

Um der Entwicklung der Inflation und der Entwertung der Mark entgegen zu wirken, wurde von einigen Städten, beispielsweise Kaiserslautern, aber auch seitens der französischen Behörden eigene Zahlungsscheine als „Notgeld“ ausgegeben. Die Scheine mit beispielsweise dem Aufdruck „Gültig zur Zahlung aller an die Eisenbahn geschuldeten Beträge" und einer Wertangabe in französischen Francs glichen Banknoten und wurden daher „Regiefranken“ genannt. Frankreich hoffte, dass die Regiefranken bei einer künftigen Separierung der linksrheinischen Staaten als Basis für eine eigene Währung dienen könnten. Die Regiefranken wurden als gültige Währung vom 25. September 1923 bis zum 15. Dezember 1924 ausgegeben.[Anm. 66]

Als Protest gegen die Auflagen der Besatzer kam es immer wieder zu Sabotageakten an Zügen oder Gleisanlagen. Diese wurden von den Besatzungsbehörden beispielsweise mit Verkehrssperren bestraft, so dass der Auto- und Radfahrverkehr im besetzten Gebietes und nach außen eingeschränkt war.[Anm. 67]Auch die eingeführte Visumspflicht erschwerte die Reisen zwischen besetzten und unbesetzten Zonen Deutschlands.[Anm. 68]

0.8.8. Wirtschaftliche Auswirkungen der Ruhrkrise

Die schwierige wirtschaftliche Lage durch den passiven Widerstand zeigte sich am Anstieg der Erwerbslosen im Regierungsbezirk Pfalz[Anm. 69]: Im März 1923 stieg die Erwerbslosenzahl von 3.591 im Februar auf 14.661.[Anm. 70] Anfang Juni 1923 betrug die Zahl der Erwerbslosen 51.340.[Anm. 71] In Rheinhessen waren im September 1923 insgesamt 24.000 Personen auf Erwerbslosenunterstützung angewiesen.[Anm. 72]

Als Einfuhrzölle auf Waren des unbesetzten Deutschlands erhoben wurden, begann dadurch in der Pfalz die Verringerung der Wareneinfuhr aus den rechtsrheinischen Gebieten. Es folgte ein verstärkter Warenabfluss aus der Pfalz in das Saargebiet. Hierdurch beschleunigte sich der inflationäre Anstieg der Preise in der Pfalz stärker als in den anderen Teilen Deutschlands. Im August 1923 betrug der Gegenwert einer Goldmark in Ludwigshafen 1,17 Millionen Papiermark[Anm. 73], während es in Berlin im Durchschnitt 752.000 Papiermark waren. Die Teuerungsraten stiegen zwischen März und Mai 1923 zunächst teilweise noch moderat an. Bis Anfang Juni 1923 kam es jedoch zu Verdoppelungen und Verdreifachungen der Preise.[Anm. 74] Löhne und Gehälter wurden meist wöchentlich ausgezahlt, in der 2. Jahreshälfte wurden sie sogar zweimal wöchentlich festgelegt und ausgezahlt.[Anm. 75]

Beispiele für Preisanstiege 1923 in Zweibrücken

Beträge in Mark5. März 192314. Mai 19232. Juni 1923
1 kg Roggenmehl2.2002.4004.000
1 kg Weizenmehl2.4002.9005.000
1 kg Nudeln3.2003.5006.000
1 kg Bohnen2.0002.2003.600
1 Liter Milch6208501.250
1 kg Brot6606601.950
1 kg Rindfleisch6.80014.00020.000
[Anm. 76]

In Rheinhessen gab es ähnliche schwierige Entwicklungen wie in der Pfalz und es blühte – wie in vielen anderen Regionen im Deutschen Reich – der Tauschhandel. Beispielsweise „Kartoffeln gegen Kohle“[Anm. 77] Die Teuerungszahl in der Provinz Rheinhessen zeigte für den Mai 1923, dass eine fünfköpfige rheinhessische Familie im Durchschnitt einen Betrag von 392.448 Mark benötigte, um Lebensmittel, Miete und Heizstoffe zu bezahlen.[Anm. 78]

Plakat zur Ausgabe von städtischem Notgeld[Bild: StA Kaiserslautern]

Im Mai 1923 kam es in Rheinhessen vor allem durch Erwerbslose zu Protesten gegen die immer knapperen und immer teureren Nahrungsmittel, im Juli 1923 wurden sogar Plünderungen und Ausschreitungen befürchtet. Im August 1923 wurde in Mainz von „Arbeitslosen- und Marktunruhen“ berichtet, die während Protestkundgebungen am 1. und 2. August stattfanden. Viele Lebensmittelgeschäfte hatten zu der Zeit mangels Waren schon ganz geschlossen oder öffneten nur wenige Stunden am Tag.[Anm. 79]

Seit Februar 1915 bestand in der Pfalz eine zentrale Erfassung und Verteilung der Mehlbestände. Durch das Ernährungsreferat in Speyer konnte bis Ende August 1923 die Versorgung der Bevölkerung mit Getreide gesichert werden. In einigen pfälzischen Städten fehlte es jedoch, ebenso wie in der Provinzhauptstadt Mainz, an Kartoffeln.[Anm. 80] Im August 1923 konnten in Mainz die wenigen vorhandenen Kartoffeln nur unter Polizeischutz verkauft werden. Im Anschluss an Kundgebungen kam es zum Beispiel in Mainz-Hechtsheim und der Stadt Worms zu Plünderungen. [Anm. 81]

Durch die unterbrochenen Bahnverbindungen zu beispielsweise dem Mannheimer Viehmarkt war zudem die Versorgung mit Fleisch nahezu zusammengebrochen.[Anm. 82] Da die Nutzung der französisch betriebenen Regiebahn seitens der pfälzischen Behörden verboten war, zeigte sich zunehmend deutlicher, dass der passive Widerstand aufgrund der prekären Versorgungslage nicht uneingeschränkt weiter geführt werden konnte.[Anm. 83]

0.9.9. Das Ende der Ruhrkrise und die darauffolgende außenpolitische Entwicklung

Die immer größer werdenden wirtschaftlichen Probleme, der wachsende Druck der Besetzungsmacht und die Hemmnisse im Waren- und Geldverkehr ließen den Willen zum passiven Widerstand in der pfälzischen Bevölkerung, aber auch reichsweit, schwächer werden.[Anm. 84] Hinzu kamen separatistische Unruhen im Kampf für eine „Autonome Pfalz“ und andere Aktionen gewaltbereiter Gruppen, die die Lage der Bevölkerung erschwerten.[Anm. 85]

Gustav Stresemann[Bild: Bundesarchiv, Bild 146-1989-040-27 [CC-BY-SA 3.0]]

Am 26. September 1923 wurde unter Reichskanzler Stresemann (1878-1929) das Ende des passiven Widerstands bekanntgegeben.[Anm. 86] Für die Bevölkerung der Pfalz und Rheinhessens normalisierte sich die Lage danach allmählich.[Anm. 87]

Außenpolitisch konnten England und die USA Frankreichs Ministerpräsidenten Poincaré dazu bewegen, einem internationalen Sachverständigenausschuss zuzustimmen, der die Zahlungsfähigkeit Deutschlands untersuchen sollte. Danach sollte ein für die Deutschen umsetzbarer Plan zur Zahlung der Reparationen entstehen.[Anm. 88] Am 25. April 1924 stimmte Poincaré dem Dawesplan zu, in einer Londoner Reparationskonferenz wurde dieser vom 16. Juli bis zum 16. August 1924 von den beteiligten Regierungen verabschiedet und trat in Kraft.[Anm. 89] Am 29. August 1924 nahm Deutschland den Dawesplan an. Danach hob Frankreich viele Sanktionsordonnanzen auf und beendete die Sonderverwaltung zur Ausbeute der „produktiven Pfänder“.[Anm. 90]

Im Zuge des Dawesplans konnte Stresemann – nun in der Rolle des deutschen Außenministers – mit britischer Unterstützung durchsetzen, dass Frankreich innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten des Dawesplans aus dem Ruhrgebiet abziehen sollte. Frankreich hielt sich an diese Zusage und zog im Juli 1925 die französisch-belgischen Truppen aus dem besetzten Ruhrgebiet ab.[Anm. 91]

Autorin: Marion Nöldeke
Verwendete Literatur:

Letzte Bearbeitung: 15.09.2020

Anmerkungen:

  1. Gembries 1992, S. 224. Zurück
  2. Moratorium = vertraglich vereinbarter Zahlungsaufschub. Zurück
  3. „Reparationen“ waren die im Versailler Vertrag festgelegten Zahlungsverpflichtungen Deutschlands. Zurück
  4. Schwabe 1984, S. 105. Nach der Festlegung der alliierten Reparationsforderungen (5. Mai 1921) erfolgt am 14. Dezember 1921 das erste Moratoriumsersuchen, am 12. Juli 1922 das zweite Moratoriumsersuchen von deutscher Seite. Frankreich verlangte im August 1922 auf der Londoner Reparationskonferenz die Sicherstellung seiner Forderungen über „produktive Pfänder“. Nach dem 3. Moratoriumsersuchen Deutschlands im November 1922 forderte Frankreich die Besetzung von Essen und Bochum als Zwangsmaßnahme. Vgl. ebd. und vgl. ebd. S. 102. Zurück
  5. Gembries 1992, S. 198. Poincaré äußerte sich bei einer Rede am 24.07.1922 in Bar-le-Duc dazu. Pläne für die Besetzung des Ruhrgebiets gab es in Frankreich bereits seit einer Denkschrift von Marschall Ferdinand Jean Marie Foch (1851-1929) aus dem Januar 1921, die danach ständig weiterentwickelt wurde. Vgl. ebd.  Zurück
  6. Schwabe 1984, S. 20.  Zurück
  7. Die Entente = „verbündete Mächte/Staatenbündnis“ kämpfte im Ersten Weltkrieg gegen die sogenannten „Mittelmächte“ Deutschland und Österreich-Ungarn, zu denen später Italien, Bulgarien und das Osmanische Reich hinzukamen. Ursprünglich bestand die Entente nur aus Frankreich, Russland und Großbritannien. Im Kriegsverlauf schied Russland aus und weitere Länder kamen hinzu. Zurück
  8. Gembries 2007.  Zurück
  9. Schwabe 1984, S. 105. Zurück
  10. Schwabe 1984, S. 21.  Zurück
  11. Siehe auch zu umfassenden weiteren Informationen: Thielen, Katharina: „Nach dem Krieg: Die alliierte Rheinlandbesetzung 1918-1930“:  HYPERLINK "https://www.1914-1930-rlp.de/bibliothek/aufsaetze/nach-dem-krieg-die-alliierte-rheinlandbesetzung-1918-1930.html"  (letzter Abruf: 02.06.2020). Zurück
  12. Okkupation = militärische Besetzung/widerrechtliche Aneignung des Hoheitsgebietes eines anderen Staates. Zurück
  13. Schwabe 1984, S. 106. Süß 1988, S. 173. Zurück
  14. Schwabe 1984, S. 106. Zurück
  15. Schwabe 1984, S. 8. Der Dawesplan wurde am 16. Juli und am 16. August 1924 von den beteiligten Regierungen in London einstimmig verabschiedet. Vgl. ebd. Zurück
  16. Schwabe 1984, S. 8. Zurück
  17. Süß 1988, S. 193. Zurück
  18. Süß 1988, S. 192. Beispiele hierfür sind das Verbot des „Mainzer Journals“ und der „Mainzer Tageszeitung“ vom 5.-7. Februar 1923. Die „Mainzer Tageszeitung“ wurde am 7. Februar 1923 dann noch für weitere 15 Tage verboten. Die Zeitungen hatten unter der Überschrift „Beamtenpflicht im deutschen Beamtenrecht“ eine Reaktion auf das französische Verbot des passiven Widerstands von Beamten veröffentlicht. Vgl. ebd.  Zurück
  19. Süß 1988, S. 191. Zurück
  20. Süß 1988, S. 189. Süß weist darauf hin, dass viele der Wohnungen von ausgewiesenen deutschen Eisenbahnangestellten und deren Familien beschlagnahmt wurden, um darin wiederum die Angestellten der französischen Regie unterzubringen. In der Stadt Worms wurden 1923 52 Wohnungen ausgewiesener Eisenbahner für diesen Zweck beschlagnahmt, im Kreis Worms waren es weitere 40 Wohnungen. Zurück
  21. Gembries 1992, S. 198. Poincaré äußerte sich bei einer Rede am 24.07.1922 in Bar-le-Duc dazu. Pläne für die Besetzung des Ruhrgebiets gab es in Frankreich aber bereits seit einer Denkschrift von Marschall Ferdinand Jean Marie Foch (1851-1929) aus dem Januar 1921, die danach weiterentwickelt worden war. Vgl. ebd. Zurück
  22. Gembries 1992, S. 199. Zurück
  23. Gembries 2007. Zurück
  24. Wappes war vom 01. 12. 1921 bis zum 16.01.1925 „Staatskommissar für die Pfalz bei dem Staatsministerium des Äußern“. Vgl. Bayerische Landesbibliothek Online: „Wappes, Lorenz“, 10. Oktober 2012, https://verwaltungshandbuch.bayerische-landesbibliothek-online.de/wappes-lorenz (Aufruf: 09.04.2020). Zurück
  25. Gembries 1992, S. 199. Zurück
  26. Gembries 1992, S. 199f. Zurück
  27. Gembries 1992, S. 200f. Gembries führt hierzu aus, dass die bayerische Regierung durch die Einbeziehung der Bevölkerung in den Widerstand zudem nicht abhängig von den Beamtenorganisationen werden wollte. Vgl. ebd. S. 201. Zurück
  28. Gembries 1992, S. 201. Zurück
  29. Gembries 1992, S. 201-202. Zurück
  30. Gembries 1992, S. 204. Zurück
  31. Gembries 1992, S. 204f. Zurück
  32. Die französischen Verwaltungsanweisungen wurden als „Ordonnanzen“ bezeichnet. Gembries verwendet verschiedentlich auch die Begriffe „Spezialordonnanzen“ bzw. „Sanktionsordonnanzen“. Vgl. Gembries 1992, S. 204-205. Zurück
  33. Gembries 1992, S. 204-205. „Altbesetzte Gebiete“ meint: Die Besetzung der Pfalz hatte gemäß dem Waffenstillstandsabkommen vom 11. November 1918 mit der französischen 8. Armee unter General Augustin Grégoire Arthur Gérard (1857-1926) am 1. Dezember 1918 begonnen und dauerte bis 1930. Vgl. Gembries 2007.  Zurück
  34. Gembries 1992, S. 209. Regierungsdirektor Jakob Mathéus (1862-1946), der Stellvertreter von `von Chlingensperg´ wurde ebenso wie vier weitere leitende Beamte und Beamte der Hauptzollämter beispielsweise zum 29. Januar 1923 ausgewiesen, als sie sich weigerten, französischen Anordnungen zu folgen. Vgl. ebd. Zurück
  35. Gembries 1992, S. 209. Die Beamten mussten die Pfalz innerhalb von 24 Stunden verlassen, zum Teil auch in kürzerer Zeit. Zurück
  36. Gembries 1992, S. 209-210. Zurück
  37. Gembries 1992, S. 210. Zurück
  38. Gembries 1992, S. 210. Im Bereich der Reichsbahndirektion Ludwigshafen wurden bis zum Ende des passiven Widerstands 2.731 Beamte und 2.389 Arbeiter ausgewiesen. Vgl. ebd.  Zurück
  39. Gembries 1992, S. 229. Zurück
  40. Gembries 1992, S. 210.  Zurück
  41. Gembries 2007. Es handelte sich um sogenannte „Sanktionsordonnanzen“. Zurück
  42. Gembries 1992, S. 210. Gembries berechnet eine Quote von cirka 2,5 % der gesamten Bevölkerung der Pfalz, die ausgewiesen wurde. Zurück
  43. Unter „Pfänderordonannzen“ sind Regelungen zu verstehen, die sich auf „produktive Pfänder“ beziehen, bspw. Kohlelieferungen oder die Einnahme von Steuern. Zurück
  44. Süß 1988, S. 179. Zurück
  45. Süß 1988, S. 173.  Zurück
  46. Süß 1988, S. 174. Zurück
  47. Süß 1988, S. 174. In seinen Erinnerungen erwähnt Adelung, dass er sich durch andere unliebsame Äußerungen zuvor bereits bei den Franzosen unbeliebt gemacht hätte. Vgl. ebd. S. 175. Literaturhinweise: Adelung, Bernhard, Sein und Werden. Vom Buchdrucker in Bremen zum Staatspräsidenten in Hessen. Bearbeitet von Karl Friedrich, Offenbach a.M. 1952 (Bibliothek zeitgenössischer Memoiren). Und: Die Berichte Eduard Davids als Reichsvertreter in Hessen 1921 – 1927, bearb. von Friedrich P. Kahlenberg (= Veröffentlichungen des Instituts für geschichtliche Landeskunde der Universität Mainz, Bd.6), Wiesbaden 1970. Zurück
  48. Süß 1988, S. 180. In der Pfalz verzichteten bis zum Septemer 1923 viele Bürgermeister auf ihr Amt bzw. schieden vorzeitig aus. Grund war auch hier die Sorge vor drohender Verhaftung oder Ausweisung. Vgl. dazu Gembries 1992, S. 223. Zurück
  49. Süß 1988, S. 180. Süß bemerkt dazu, dass mit der Ausweisung des Wormser Oberbürgermeisters Heinrich Köhler (1859-1924) der letzte in Rheinhessen bis dahin noch amtierende städtische Bürgermeister im Juni 1923 ausgewiesen wurde. Vgl. ebd.  Zurück
  50. Süß 1988, S. 181. Zurück
  51. Süß 1988, S. 181.  Zurück
  52. Süß 1988, S. 178. Zurück
  53. Süß 1988, S. 180. Zurück
  54. Süß 1988, S. 179. Aus Mainz wurden auch zahlreiche Partei- und Gewerkschaftsführer, sowie die Vorsitzenden der Stadtverordnetenfraktionen von SPD, DDP und DVP ausgewiesen. Vgl. ebd, S. 180. Zurück
  55. Süß 1988, S. 180. Zurück
  56. Süß 1988, S. 175. Zurück
  57. Gembries 1992, S. 221. Zurück
  58. Gembries 1992, S. 221-222. Zurück
  59. Gembries 1992, S. 222.  Zurück
  60. Süß 1988, S. 176.  Zurück
  61. Gembries 1992, S. 225. Zurück
  62. Süß 1988, S. 178. Für Transporte musste ein sogenannter „Verkehrsschein“ beantragt werden. Da es dadurch weniger Alternativen zur französisch betriebenen Regiebahn gab, musste diese dann – wenn auch ungern – zeitweise von den Einwohnern benutzt werden. Vgl. ebd. Zurück
  63. Gembries 1992, S. 225. Gembries spricht in dem Zusammenhang von „Devisenzöllen“. Vgl. ebd. Zurück
  64. Gembries 1992, S. 211. Die Verordnung zur Bildung einer Zolllinie zwischen besetztem und unbesetztem Gebiet wurde bereits am 20. Januar 1923 erlassen. Vgl. Süß 1988, S. 183. Zurück
  65. Süß 1988, S. 183. Zurück
  66. Gembries 2007. Regiefranken, 1923/24. Zurück
  67. Süß 1988, S. 178. Zurück
  68. Gembries 1992, S. 211. Als Visum wurde für die Ein- und Ausreise ein „Geleitschein“ benötigt. Vgl. ebd. Zurück
  69. Der Regierungsbezirk Pfalz gehörte 1923 zum im Königreich Bayern und wurde verwaltet vom Regierungspräsidenten in Speyer. Zurück
  70. Gembries 1992, S. 222. Zurück
  71. Gembries 1992, S. 228. Zurück
  72. Süß 1988, S. 185. Im April 1923 waren 4.000 Personen allein im Bezirk Mainz erwerbslos. Vgl. ebd, S. 184. Durch die zunehmende Inflation konnte ein Erwerbsloser im Mai 1923 mit einer Erwerbslosenunterstützung von 54.000 bis 60.000 Mark pro Woche für seine Familie nur das Lebensnotwendigste erwerben. Vgl. ebd, S. 185. Zurück
  73. Zum Begriff „Papiermark“ siehe: https://term.museum-digital.de/md-de/tag/36136 (letzter Abruf 26.04.2020): „Papiermark ist eine inoffizielle Bezeichnung für die auf ’Mark’ lautenden Banknoten bzw. die Währung der Inflationsjahre von 1919 bis 1923 in der Weimarer Republik. Sie wurde am 15. November 1923 durch die Rentenmark und 1924 dann durch die Reichsmark ersetzt. Zurück
  74. Gembries 1992, S. 224. Zurück
  75. Süß 1988, S. 185. Zurück
  76. Gembries 1992, S. 224. Gembries weist darauf hin, dass der erste Preisanstieg (vom 5. März zum 14. Mai 1923) noch moderat verlief, während der dann folgende Anstieg vom 14. Mai zum 2. Juni 1923 eine Verdoppelung oder Verdreifachung der Preise mit sich brachte. Davon abweichend war der Anstieg bei Rindfleisch noch stärker. Vgl. ebd. Zurück
  77. Süß 1988, S. 188. Zurück
  78. Süß 1988, S. 185-186. Die Teuerungszahl bezog sich auf den Kaufpreis aller Waren eines Warenkorbs, der vom Statistischen Reichsamt festgelegt worden war. Es fehlten hierin aber beispielsweise die Ausgaben für Kleidung und andere wichtige Erfordernisse. Vgl. ebd, S. 186. Zurück
  79. Süß 1988, S. 187. Zurück
  80. Gembries 1992, S. 225. Gembries nennt hier beispielsweise Frankenthal, Bad Dürkheim und Speyer. Ursachen waren vor allem Futter-Missernten und ein strenger Winter, der die Frühkartoffelernte verschob. Vgl. S. 225-226, sowie Süß 1988, S. 187. Zurück
  81. Süß 1988, S. 187. Zurück
  82. Gembries 1992, S. 227. Zurück
  83. Gembries 1992, S. 228. Zurück
  84. Schwabe 1984, S. 106. Zur Zeit der Einstellung des passiven Widerstands entsprach 1 US-Dollar einem Gegenwert von 26 Millionen Papiermark. Vgl. ebd. Zurück
  85. Gembries 2007. Zurück
  86. Gembries 1992, S. 240. Zurück
  87. Süß 1988, S. 179. Zurück
  88. Schwabe 1984, S. 7. Zurück
  89. Schwabe 1984, S. 8. Zurück
  90. Gembries 2007. Zurück
  91. Schwabe 1984, S. 8. Zurück