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PD Dr. Rolf Große (Paris): „Usque ad Rhenum“. Französische Rheinpolitik im Mittelalter.

PD Dr. Rolf Große, seit 1987 wissenschaftlicher Mitarbeiter am DHI Paris, war der Referent des ersten Vortrags unserer Vortragsreihe "Franzosen am Rhein". Unter dem Titel: "'Usque ad Rhenum'. Französische Rheinpolitik im Mittelalter" führte er den 250 Zuhörern im Haus am Dom vor Augen, dass die Bemühungen Frankreichs, die Rheingrenze zu erreichen, nicht erst auf Richelieu zurückgehen. Sie stehen vielmehr in einer Tradition, die sich bis in das frühe Mittelalter zurückverfolgen lässt. Ausgangspunkt des Vortrags war der Vertrag von Verdun, der 843 das karolingische Großreich dreiteilte. Während sich aus Westfranken Frankreich und aus Ostfranken Deutschland entwickelte, war dem Mittelreich, das im Westen von Schelde und Maas, im Osten vom Rhein begrenzt wurde, keine Zukunft beschieden. Nach seinem letzten Herrscher, Lothar II., als Lotharingien bezeichnet, wurde es zum Zankapfel zwischen West und Ost, bevor es zu Beginn des 10. Jahrhunderts endgültig zum ostfränkisch-deutschen Reich kam. Die französischen Könige gaben den Anspruch auf diese Region jedoch nie auf. Da sie sich als alleinige Nachfolger der fränkischen Herrscher fühlten und die Karolinger im lotharingischen Raum über ausgedehnte Fiskalgüter verfügten, sahen sie sich dazu berechtigt, diese Besitzungen einzufordern. Sie betrachteten sie als Bestandteil der Krondomäne. Aus ihrem Krönungseid leiteten sie zudem die Verpflichtung ab, entfremdetes Krongut zu reklamieren. Formuliert wurde diese Position im späten Mittelalter von juristisch bestens geschulten Räten, den Legisten. Es ging also nicht um den Rhein als natürliche Grenze Frankreichs, im Hintergrund stand vielmehr die Erinnerung an den lotharingischen Raum, der eben "usque ad Rhenum" reichte.

(Karsten Lorek)