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Das Novemberpogrom in Mainz im Spiegel seiner strafrechtlichen Aufarbeitung

Dr. Tillmann Krach hält aus Anlass des 80. Jahrestages der sogenannten „Reichspogromnacht“ einen Vortrag im Haus des Erinnerns – für Demokratie und Akzeptanz in Mainz


Im Mai 1948 und im Juni 1949 fanden vor dem Mainzer Landgericht zwei Prozesse gegen Personen statt, denen die Staatsanwaltschaft eine aktive Beteiligung an den Ausschreitungen am 10. November 1938 vorwarf. Angeklagt waren im einen Fall zwei ehemalige SS-Angehörige, die während der Nacht (gemeinsam mit Gleichgesinnten) Löscharbeiten in der brennenden Synagoge in der Hindenburgstraße verhindert haben sollen, im anderen Fall ein Studienrat des damaligen Adam-Karrillon-Gymnasiums, der tagsüber mit Schülern durch die Stadt gezogen war und dem man zur Last legte, diese zum Plündern und Zerstören angehalten und sich auch selbst entsprechend betätigt zu haben.  Der Vortrag rekonstruiert unter Verwendung der Verfahrensakten und mit Hilfe zahlreicher Bilder den Ablauf der Geschehnisse, beschäftigt sich aber auch mit den Protagonisten und versucht aufzuzeigen, wo Chancen und Defizite einer historischen Rekonstruktion mit den Mitteln des Straf(prozess)rechts liegen.

Beginn: Dienstag, 6. November 2018, 19.30 Uhr
Veranstaltungsort: Haus des Erinnerns – für Demokratie und Akzeptanz Mainz, Flachsmarktstraße 36 Eintritt frei, Spenden willkommen

Eine gemeinsame Veranstaltung des Instituts für Geschichtliche Landeskunde an der Universität Mainz e. V., des Hauses des Erinnerns – für Demokratie und Akzeptanz Mainz, des Vereins für Sozialgeschichte Mainz e. V. und des Kulturamtes der Stadt Mainz.

26.10.2018 | Zurück zum Überblick