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Kurfürst Albrecht von Brandenburg in den Jahren 1520 bis 1526

Leitung: Prof. Dr. Michael Matheus
Bearbeiter: Dr. Stefan Grathoff

Projektbeschreibung

Seit Jahren erschließt das Institut für Geschichtliche Landeskunde Rheinland-Pfalz e. V. (IGL) im Rahmen der historischen Grundlagenforschung die im Staatsarchiv Würzburg lagernden Mainzer Ingrossaturbücher (MIB), und damit das zentrale Register der ausgehenden Urkunden und Korrespondenzen der Kanzlei des Mainzer Kurstaates. In einer Datenbank ist bereits die urkundliche und chronikalische Überlieferung für die Zeit zwischen 800 und 1449 kostenlos und öffentlich zugänglich.

Mit Blick auf anstehende Jubiläen, die an den Reichstag zu Worms (1521) und den Bauernkrieg (1524-1526) erinnern werden, will das IGL die Quellen für den wichtigen Zeitabschnitt von 1520 bis 1526 [Untersuchungszeitraum] während der Regierungszeit des Kurfürsten Albrecht von Bandenburg systematisch erfassen. Hierfür werden zunächst die diesen Zeitraum betreffenden Bände 52-62 der MIB für diesen Zeitraum systematisch erschlossen. Zugleich führt das Forschungsvorhaben die Arbeiten an den Regesten der Mainzer Erzbischöfe fort. In einem abschließenden wissenschaftlichen Kolloquium sollen die Ergebnisse des Projektes vorgestellt werden.

Das Projekt wird vom Bistum Mainz und der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) unterstützt. Auf diese Weise wird zugleich das konfessionsübergreifende Anliegen der Förderung historischer Grundlagenforschung zum Ausdruck gebracht.

Geschichtlicher Hintergrund

Die Amtszeit des Mainzer Kurfürsten Albrecht von Brandenburg (geb. 1490 † 1545) war von Beginn an von großen Herausforderungen geprägt. Zu bewältigen waren zunächst die finanziellen Verpflichtungen, die Albrechts Ämterhäufung, er verwaltete neben dem Erzbistum Mainz (1514-1545) auch die Bistümer Magdeburg (1513-1545) und Halberstadt (1513-1545) mit sich brachte. Bekanntlich lieh sich Kurfürst Albrecht Geld bei Jakob Fugger, um die Servitiengelder aufzubringen, die die Kurie in Rom forderte. Albrechts Berater empfahlen dem Kurfürsten, den Ablasshandel zu nutzen, um die Schulden bei Jakob Fugger und der Kurie zurückzuzahlen. So führte Albrechts Zusammenarbeit mit dem Ablassprediger Johann Tetzel (seit 1517), der in seinem Auftrag in den Bistümern Halberstadt und Magdeburg diese Ablassgelder einforderte, zu einer ambivalenten Beziehung zu Martin Luther und dessen reformatorischer Bewegung. Albrechts Verbundenheit mit dem Humanismus und mit Ulrich von Hutten, dessen Gegnerschaft zum Papsttum, dessen militärische Zusammenarbeit mit dem Ritter und Söldnerführer Franz von Sickingen, dessen Kampf gegen die reformatorische Bewegung und besonders das Erzstift Trier eröffneten weitere Spannungsfelder, die Albrechts Amtszeit begleiteten. Hinzu kommen die militärischen Auseinandersetzungen selbst, die sich im Zuge des Bauernkriegs seit 1524 in Süddeutschland, im Rheinland, in Thüringen und zahlreichen Städten wie Frankfurt am Main, Nürnberg, Mühlhausen, Würzburg ereigneten. Einen Endpunkt dieser Entwicklung bildete wohl die Tatsache, dass Albrecht sich im Juni 1528 gezwungen sah, mit Landgraf Philipp von Hessen den Vertrag von Hitzkirchen zu schließen, in dem Kurmainz auf die geistliche Gerichtsbarkeit über Hessen verzichtete und damit das jahrhundertelange Ringen um die Vorherrschaft in Hessen beendete.

Quellengehalt

Die Briefabschriften, Aufstellungen und Planskizzen geben profunde Einblicke in die Vorgänge und Entwicklungen innerhalb der einzelnen Landesteile des Mainzer Erzstiftes. Themenfelder sind etwa die Kriegsrüstung von Kurtrier, Kurpfalz und Hessen gegen Kurfürst Albrecht sowie Einzelheiten zu den kurmainzischen Kriegsvorbereitungen und Rüstungsanstrengungen anlässlich der zahlreichen militärischen Auseinandersetzungen.

Die Akten beleuchten die Verbindungen des Kurfürsten mit verschiedenen Akteuren in den Landesteilen, die mit Dienstverträgen, Lehnsabsprachen, Burgfrieden, Einungen, Urfehden, Huldigungen und sonstigen Abmachungen an den Kurfürsten und seine Sache gebunden wurden. Hier tauchen auch so bekannte Namen auf, wie etwa Götz von Berlichingen, Wilhelm von Velbers, Konrad von Rosenberg, Simon Czinis und andere. Dokumentiert sind auch die Beziehungen zu den Herren von Sparnekh, Rüdt, Aufseß und zu weiteren Familien.

Umfassend wird die erzbischöfliche Konsolidierungspolitik in der Stadt Mainz aufgezeigt. So ist eine Gemeine Reformation, Ordnung und Satzung der Stadt Mainz ebenso enthalten, wie eine Ordnung des wirtschaftlich so wichtigen Kaufhauses und des Stapels in der Stadt Mainz (von 1524/1527), eine Regimentsordnung des Erzstiftes (ca. 1525), eine sehr ausführliche Hofordnung (1532), eine Feuerordnung sowie weitere Ordnungen und Satzungen. Von Aussagekraft ist überdies eine neue Ordnung für das Landgericht auf dem Eichsfeld und eine Forstordnung für den Rheingau. Weiterhin sind Ordnungen für zahlreiche Orte und Landschaften des Erzstiftes zu finden, darunter solche für Aschaffenburg, Miltenberg, Amorbach, Dieburg, Prozelten, Miltenberg, Amorbach, Duderstadt, Amöneburg sowie den Rheingau und den Spessart. Zudem sind Einzelbestimmungen für zahlreiche Burgen und Schlösser sowie zahlreiche Quittungen von Herren und Familien über Schulden, Pensionen, Dienstgelder und Pferdegeschäfte erhalten, die vertiefende Einblicke in die personellen Beziehungen des Mainzer Kurfürsten zu den Adligen, Rittern, Bürgern und Untertanen in den Landesteilen seines Kurfürstentums geben.

Als besondere Fundstücke kommen eine Ordnung der Mainzer Apotheker (Ende 15., Anfang 16. Jh.) und Einzelverordnungen zu Hochzeiten und Kindstaufen vor, ebenso eine kurze, bisher wenig bekannte Korrespondenz mit Kaiser Karl V. von 1522.

Untersuchungszeitraum

Die Eckdaten des Untersuchungszeitraumes sind die Jahre 1520 und 1526. Im Laufe des Jahres 1520 drohte Papst Leo X. (1513-1521) Martin Luther mit Exkommunikation, sollte er nicht binnen 60 Tagen 41 seiner 95 Thesen widerrufen. Zudem veröffentlicht Luther im Laufe des Jahres einige seiner zentralen Schriften. Am 23. Oktober 1520 wurde darüber hinaus Karl V. (1519-1558) im Dom zu Aachen durch den Kölner Erzbischof Hermann V. von Wied (1515-1547) zum römischen König gekrönt und konnte sich mit päpstlicher Zustimmung seit dem 26. Oktober »König der Römer, erwählter römischer Kaiser immer Augustus« nennen. Im Jahr 1526 finden schließlich die Aufstände im Zuge des Deutschen Bauernkriegs (1524-1526) allmählich ihr Ende.

Förderer

Partner des Projekts